Wie der Alpenrhein zur Grenze des eidgenössischen Einflussbereichs wurde
Von Hans Jakob Reich
Aus zwölf Territorien hat Napoleons Machtwort vor 200 Jahren den Kanton St.Gallen zusammengefügt. Gemeinsam war ihnen damals fast nur die mehrhundertjährige Zugehörigkeit zum Einflussbereich der Alten Eidgenossenschaft – mit allerdings unterschiedlichen Erfahrungen.
Naheliegenderweise ist der Blick geschichtlicher Betrachtung im Jubiläumsjahr des Kantons St.Gallen stark auf das Geschehen im Frühjahr 1803 fokussiert. Doch Geschichte ist eine Abfolge von sich auf der Zeitachse aneinanderreihenden Ereignissen und Wirkungen – ein Kontinuum, in das sich auch das staatspolitische Genie Napoleons einfügen musste, wenngleich der von ihm gesetze Wendepunkt unzweifelhaft von besonderer Nachhaltigkeit war. Die Definition des Kantons St.Gallen als Gliedstaat der Schweiz hingegen ist weniger auf napoleonischen Schöpfergeist als vielmehr auf eine Entwicklung zurückzuführen, deren Anfänge bedeutend weiter zurück zu suchen sind. Auf den Punkt gebracht: im letzten Stündchen, das dem letzten Grafen von Toggenburg, Friedrich VII., am 30.April 1436 auf der Schattenburg zu Feldkirch schlug – noch bevor er seine irdischen Dinge hatte regeln können. Der Streit um sein Erbe führte in territoriale Gegebenheiten, die mehr als dreieinhalb Jahrhunderte später auch für Napoleon den Rahmen setzten.
Machtvakuum im Hochmittelalter
Mit dem Niedergang des staufischen Kaiserhauses im 13. Jahrhundert setzte die Auflösung der Reichsgewalt ein. Verschiedene Adelsgeschlechter versuchten das Machtvakuum zur Errichtung möglichst zusammenhängender Herrschaftsgebiete zu nutzen. Im Gebiet der heutigen Deutschschweiz trachteten vorab die Grafen von Habsburg danach, ihre Stellung auszubauen. Diesen Bestrebungen stellten sich die Länderorte und Städte der erstarkenden Eidgenossenschaft entgegen – eine Gegnerschaft, die sich wie ein roter Faden durch die Schweizergeschichte zieht und die in der Mitte des 15. Jahrhunderts schliesslich auch im heutigen Werdenberg Folgen zeitigte.
Sechs Jahre Krieg um das Toggenburger Erbe
Wie im schweizerischen Mittelland gelang es ebenfalls im Alpenrheintal keinem der einheimischen Adelsgeschlechter, einen Territorialstaat zu bilden. Ein letzter Ansatz dazu war die Herrschaft der Grafen von Toggenburg, die systematisch versuchten, ihre Landeshoheit im Gebiet der heutigen Ostschweiz auszubauen und die auch über grosse Teile des ehemals montfortischen Herrschaftsbereichs beidseits des Rheins und in Graubünden verfügten. Schon bevor der mächtigste und zugleich letzte Toggenburger Graf, Friedrich VII., 1436 starb, hatten auch die Habsburger im Gebiet Fuss gefasst. Nebst ihnen erhoben zudem die expandierenden eidgenössischen Orte Schwyz und Zürich Anspruch auf das Toggenburger Erbe. Zwischen den beiden Bundesgenossen entbrannte ein Streit, der im Alten Zürichkrieg (1440 bis 1446) gipfelte und sich zu einer Auseinandersetzung zwischen der Eidgenossenschaft und den mit Zürich verbündeten Habsburgern ausweitete. Der Machtkampf zwischen den Eidgenossen und den Habsburgern wirkte sich nun erstmals am Alpenrhein aus: Das Sarganserland und das Rheintal wurden zum Schauplatz eidgenössischer Aufmärsche und Beutezüge.
Der Rhein wird Grenzlinie
Verlierer in den Auseinandersetzungen waren die Adelsgeschlechter. Das Haus Habsburg verlor diesseits des Rheins die territoriale Basis zur Verwirklichung seines Ziels, eine Verbindung zwischen den in schweizerischem Gebiet gelegenen Stammlanden und dem Besitz in Österreich zu schaffen. Die acht alten Orte und ihre Verbündeten hingegen vermochten sich in der ganzen Nordostschweiz festzusetzen. Der Rhein war fortan die Grenzlinie zwischen dem eidgenössischen und dem habsburgisch-österreichischen Einflussbereich. Und in aller Ruhe konnten die eidgenössischen Orte nun zuwarten, bis sie diesseits des Rheins infolge Verarmung des lokalen Adels die einzelnen Herrschaftsgebiete ganz in ihren Besitz bringen konnten.
Wege in die eidgenössische Untertanenschaft
Die Anbindung der einstigen vier Herrschaftsgebiete der heutigen Region Werdenberg an die Eidgenossenschaft war ein Vorgang, der sich über Generationen erstreckte. Schon während Jahrzehnten bevor die vier Gebiete – verteilt über einen Zeitraum von über 130 Jahren – schliesslich durch Kauf unter die Landeshoheit eidgenössischer Stände gelangten, standen die Landesherren in vielfältigen Beziehungen zur Eidgenossenschaft und somit auch unter deren Einfluss. Die Freiherrschaft Sax-Forstegg ausgenommen, gingen dem endgültigen Erwerb der Landeshoheit meist mehrere Besitzerwechsel voraus – eine Erscheinung, die die Verarmung der Feudalherren und die geringe Rendite einer «Kapitalanlage» in diese eher dünn besiedelten Landschaften wiederspiegelt.
Sonderfall Wartau
Die heutige Gemeinde Wartau gehörte (mit Ausnahme des kleinen Gebietes der Burg Wartau mit dem Dorf Gretschins) seit dem 13. Jahrhundert der Grafschaft Sargans an, die in den Händen der Grafen von Werdenberg-Sargans war. 1483 verkaufte der in Geldnot steckende Graf Jörg seine ganze Grafschaft an die sieben Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus, die sie (ab 1712 zusammen mit Bern) als Gemeine Herrschaft verwalteten.
Die Herrschaft Wartau (die Burg und der Etter Gretschins) war mit dem übrigen Wartau durch Grundbesitz und Eigenleute sowie durch weitere Rechte eng verflochten, gehörte aber zugleich zur Werdenberger Gerichtsbarkeit. Sie wechselte im 15. Jahrhundert mehrmals den Besitzer oder wurde verpfändet. Seit 1488 wurde sie von der Landvogtei Sargans aus verwaltet, kam aber 1493 in die Hände der Herren von Kastelwart und 1498 in jene der Herren von Hewen. Diese verkauften sie 1517 zusammen mit der Grafschaft Werdenberg an den Stand Glarus. Aufgrund der Verflechtung der Herrschaft Wartau mit dem sargansischen Teil war die politische Macht von Glarus auf den Etterbezirk beschränkt; als Inhaber der Pfrund (Kollaturrecht) geboten die Glarner in kirchlichen Angelegenheiten andererseits aber über das ganze Land. Die Zugehörigkeit Wartaus zu zwei Herren führte häufig zu Streitigkeiten zwischen den Vögten auf den Schlössern Sargans und Werdenberg, so 1694/95 im sogenannten Wartauer Handel, einem Kollaturstreit, der bis auf die eidgenössische Ebene getragen wurde.
Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau
Die Grafschaft Werdenberg mit Schloss und Städtchen Werdenberg und den Dörfern Grabs, Buchs und Sevelen wechselte zusammen mit der Herrschaft Wartau von 1483 bis 1517 fünfmal den Besitzer. Vom Grafen von Sax-Misox kam sie 1485 ins Eigentum der Stadt Luzern, 1493 gelangte sie an die Herren von Kastelwart, 1498 an die Herren von Hewen und von diesen schliesslich 1517 für 21500 Gulden in den alleinigen Besitz des Standes Glarus. Zuvor waren mehrere Versuche, die Grafschaft Werdenberg wie das benachbarte Sargans als Gemeine Herrschaft der sieben Orte zu verwalten, erfolglos geblieben.
Das Amt Gams
Durch Erbteilung wurden Gams und die Burg Hohensax zu Beginn des 15. Jahrhunderts von der Herrschaft Frischenberg bzw. Sax-Forstegg abgetrennt und fortan als «Gericht und Herrschaft Hohensax» bezeichnet. Durch Heirat fielen das Dorf und die im Alten Zürichkrieg von den Appenzellern zerstörte Burg an die Herren von Bonstetten aus Zürich. Als diese die Herrschaft 1496 an die Herren von Kastelwart (die damaligen Besitzer von Werdenberg) verkauften, wandten sich die Gamser an die Tagsatzung und baten, diese möge den Kauf rückgängig machen und die Herrschaft selber übernehmen. Die Orte Schwyz und Glarus willigten ein und erwarben die Herrschaft – mit von Zürich vorgestrecktem Geld – Anfang 1497. Als Gemeine Herrschaft wurde das kleine Amt Gams fortan von der Landvogtei Gaster aus verwaltet.
Freiherrschaft Sax-Forstegg
Als letztes linksrheinisches Gebiet kam die Herrschaft Sax-Forstegg erst 1615 endgültig in eidgenössische Hand, Der Grund für diese späte Übernahme lag in den seit Jahrzehnten engen Beziehungen der Freiherren von Sax mit eidgenössischen Orten: Im Alten Zürichkrieg kämpfte Freiherr Albrecht von Sax zeitweise auf der Seite von Schwyz und Glarus. Sein Sohn Ulrich (in seiner Jugend Mündel des Zürcher Bürgermeisters Hans Waldmann) stand in den Burgunderkriegen, später im Schwabenkrieg und schliesslich in den italienischen Feldzügen als Heerführer auf eidgenössischer Seite; 1486 wurde er Bürger der Stadt Zürich. Am 15. April 1615 verkaufte der tief verschuldete Freiherr Friedrich Ludwig die Herrschaft mit den Dörfern Sax, Frümsen, Salez, Haag, Sennwald sowie dem hohen Gericht in der Lienz und am Büchel um 115000 Gulden an Zürich – in logischer Folge der langen Verbundenheit seines Geschlechtes mit der Stadt.
«Schweizer» dritter Klasse
Als Untertanengebiete waren alle vier werdenbergischen Landschaften (Wartau, Werdenberg, Gams und Sax-Forstegg) in einer unterprivilegierten Stellung. Nach den regierenden Orten und den Zugewandten Orten standen die Landvogteien unter dem geringsten Bundesrecht: Ihre Bewohner waren «Schweizer» dritter Klasse ohne jeden Anspruch auf Gleichstellung. Ihre rechtliche Situation blieb im Wesentlichen dieselbe wie zur Zeit der Feudalherrschaft. Die neuen «Gnädigen Herren» gaben sich im Denken zwar demokratisch und nahmen für sich selber die demokratischen Freiheiten und Rechte gerne in Anspruch, ihre Machtstrukturen aber waren absolutistisch. Die einseitige Ausübung der Autorität und das Streben der Obrigkeit nach Ausbau der Machtbefugnisse führte für die Bevölkerung der Untertanengebiete sogar häufig zum Verlust alter Rechte und zur Verschärfung der sozialen Unterschiede. Darin liegt eine wesentliche Ursache für die schweren inneren Konflikte, die im 17. und 18. Jahrhundert die Eidgenossenschaft erschütterten, zum Beispiel der Bauernkrieg von 1653 und – nebst einer Reihe von weiteren Volksaufständen – auch der Werdenberger Landhandel (1705 bis 1725).
Unterschiedliches Los
Im Rahmen des Spielraums, den das absolutistische politische System zuliess, wurden die Herrschaftsverhältnisse innerhalb des heutigen Bezirks Werdenberg in unterschiedlicher Härte erlebt. Das zweifellos härteste Los war den Untertanen in der glarnerischen Landvogtei Werdenberg/ Wartau (Grabs, Buchs, Sevelen und Etter Gretschins) zugefallen. Demgegenüber beurteilen die Historiker das Zürcher Regime in der ehemaligen Freiherrschaft Sax-Forstegg als wohl straff, aber umsichtiger und milder als jenes der Glarner. Noch weniger streng war das Regime im Amt Gams. Diese Gemeine Herrschaft von Glarus und Schwyz wurde – weil sie zu klein und zu wenig einträglich war – von der Herrschaft Gaster aus verwaltet und war somit nie Sitz eines Landvogtes. Zudem hatten die Gamser zu Beginn der eidgenössischen Herrschaft 1497 im «Gamser Freiheitsbrief» alte Rechte bewahren können, wonach ihnen die meisten Zehnten, Steuern und Zolleinnahmen für den eigenen Bedarf zustanden. Da Gams zudem weder einen aufwändigen Schlossbesitz zu unterhalten hatte (die Burg Hohensax war seit dem Alten Zürichkrieg in Verfall) noch Rheinanstösser war, dürften hier auch die Frondienstlasten leichter gewesen sein als in den benachbarten Herrschaften.